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Hoher Aufwand bei der Polizei
für die Verfolgung einfacher Konsumenten

Im Jahr 2019 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik 225.120 Strafverfahren wegen Cannabis eröffnet. Knapp 83 % davon, also über 186.000 Strafverfahren, richteten sich gegen einfache Konsumenten.(1)Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

Die Polizei konzentriert sich bei ihrer Arbeit auf die Verfolgung von Konsumenten. Nur in 17 % der vielen Strafverfahren ging es um Handel sowie Einfuhr und Produktion von Cannabis in großen Mengen.

Aufteilung von 225.120 Strafverfahren wegen Cannabis (2019)
  • allgemeine Verstöße 83%
  • Handel/Schmuggel 17%

In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis stetig zu. Seit 2010 stieg die Gesamtzahl der Verfahren um 74,6 %, die der Verfahren gegen Konsumenten sogar um 87 %.(2)Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 Die steigenden Zahlen wurden vom BKA mehrfach mit verstärktem Kontrolldruck begründet.

Auch hier zeigt sich wieder: Dieser Druck steigt speziell bei Konsumenten, während die Zahl der Strafverfahren wegen Handel und Schmuggel auf ähnlichem Niveau bleibt.
  • Insgesamt
  • Allgem. Verstöße
  • Handel/Import
Video  Rainer, fristlos gekündigt wegen Cannabis im Urlaub. Mit Bier auf der Arbeit hätte er wahrscheinlich eine Chance gehabt.
Job verloren wegen 0,6 Gramm Gras
Ein Betroffener berichtet
Rainer, ein Sozialpädagoge aus Brandenburg, berichtet, wie er wegen 0,6 Gramm Gras seinen Job verloren hat. Bis dahin hatte er in einer Einrichtung in Berlin mit Jugendlichen gearbeitet. Solche Einrichtungen müssen regelmäßig das erweitere Führungszeugnis ihrer Mitarbeiter überprüfen ursprünglich eingeführt, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Gekündigt wird allerdings auch, wenn dort „BTM-Einträge“ zu finden sind.(3)Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen Absatz 1 Nr.4 Ein uraltes Verfahren wegen Eigenanbau von Hanf hätte eigentlich längst gelöscht werden müssen. Bei Rainer leider nicht, was ihn dann Jahre später, als er im Urlaub in einem anderen Bundesland auf einer Parkbank mit 0,6 Gramm Cannabis „erwischt“ wurde, auf die Füße fiel.
Hohe Strafen auch bei Eigenbedarf
Trugschluss der „geringen Menge“

Selbst der Besitz geringster Mengen Cannabis oder auch Anhaftungen an Gegenständen führen zu einer Strafanzeige. Bis zu einer je nach Bundesland unterschiedlich ausfallenden „geringen Menge“ können diese Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, seit das Bundesverfassungsgericht 1994 ein entsprechendes Urteil fällte.(4)BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 09. März 1994

Nicht nur die Definition der „geringen Menge“ ist mit 6 bis 15 Gramm Marihuana oder Haschisch in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, sondern auch die Details der Einstellungsrichtlinien.(5)Deutscher Hanfverband – Bundesland-Vergleich der Richtlinien zur Anwendung des § 31a BtMG Mal haben die Staatsanwälte mehr, mal weniger Spielraum, Konsumenten auch mit kleinen Mengen anzuklagen. Unterschiede gibt es vor allem bei der Beurteilung von „Wiederholungstätern“,(6)Merkur – Bichler verurteilt: Sozialdienst wegen 0,3 Gramm Marihuana, 11.11.2019 Jugendlichen sowie Menschen, die noch andere Vergehen in den Akten haben, darunter zum Beispiel auch „banale“ Verkehrsdelikte.(7)Schwäbische Zeitung – Mit 0,63 Gramm Haschisch aufgegriffen und verurteilt, 05.04.2019 So kommt es oft trotz „geringer Menge“ zu teilweise harten Strafen.

Wichtig: Auch bei einer Einstellung wird ein Hinweis auf das BTM-Strafverfahren im Polizeicomputer gespeichert. Das kann bei jeder folgenden Verkehrs- und Personenkontrolle zu Problemen führen. Außerdem wird in jedem Fall die Führerscheinstelle über den Vorgang informiert.

Unvorstellbar, dass das Gleiche passieren würde, wenn jemand mit einer Flasche Bier von der Polizei „erwischt“ würde.

Video  Marvin wird nach 13 Tagen Abstinenz eine Drogenfahrt vorgeworfen.
Führerscheinentzug
trotz nüchterner Fahrt
Neben der Strafverfolgung müssen Cannabiskonsumenten in Deutschland auch mit dem Entzug des Führerscheins rechnen, selbst wenn sie nie berauscht gefahren sind. Hier gilt eine der strengsten Regelungen weltweit. Wem mehr als nur gelegentlicher Konsum nachgewiesen wird, sei es durch eigene Aussagen oder durch mehrfache Strafverfahren wegen Besitz von Cannabis, der kann seinen Führerschein verlieren. Zusätzlich gilt ein extrem niedriger THC-Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum beim Autofahren, der häufig noch mehrere Tage nach Abklingen der Wirkung übertroffen wird.(8)G. Skopp, L. Pötsch. „Cannabinoid concentrations in spot serum samples 24–48 hours after discontinuation of cannabis smoking“. Journal of Analytical Toxicology, Bd. 32, 2008 Genaue Statistiken zur Anzahl der Führerscheinentzüge liegen nicht vor, Verkehrsexperten schätzen die Zahl auf mehrere 10.000 pro Jahr.
Wie viel ist viel?
Welche Menge ist Eigenbedarf?

Oberhalb der „geringen Menge“ von 6 bis 15 Gramm werden grundsätzlich Strafen verhängt. Dabei haben diese Mengen nichts mit einer realen „Eigenbedarfsmenge“ zu tun. Sehr viele Konsumenten haben einen größeren Vorrat. Manche kommen mit sieben Gramm Hanfblüten ein ganzes Jahr aus, manche eher zwei Tage. In den meisten Bundesländern ist bereits bei dieser Menge eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen.

Da Cannabiskonsumenten nicht jeden Tag  in ein Fachgeschäft gehen können, neigen sie zu Vorratshaltung. So vermeiden sie ständige „Milieukontakte“, Fahrten in die Niederlande etc. Manchen bauen selbst einige Hanfpflanzen an, um sich ganz vom Schwarzmarkt unabhängig zu machen. Auch das führt zu einer größeren Vorratshaltung nach der Ernte. So werden viele Konsumenten hart veurteilt, weil sie „zu viel“ Cannabis zum Eigenverbrauch besessen haben.

Ab einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm THC, der sogenannten „nicht geringen Menge“, sind Gefängnisstrafen von mindestens einem Jahr vorgesehen.(9)Betäubungsmittelgesetz §29a Wenn es „mildernde Umstände“ gibt, reduziert sich die Strafe auf mindestens drei Monate Gefängnis. Auch diese Grenze, die nach reinem Wirkstoff, nicht dem Gewicht des Cannabisprodukts selbst, bemessen wird, kann mit etwas Vorrat bzw. Eigenanbau schnell überschritten werden.(10)Kreisbote – Mann baut für seine Mutter Cannabis an – Freiheitsstrafe auf Bewährung, 12.07.2018

Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden üblicherweise bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt. Im Wiederholungsfall wird eine Inhaftierung wahrscheinlicher.(11)Ruhr Nachrichten – Gegen Schmerzen: 52-jähriger Ex-Bergmann verteidigt den Anbau von Cannabis

Das Cannabisverbot ist ziemlich teuer

In Deutschland könnten im Falle einer Legalisierung mindestens 19.250 neue Arbeitsplätze entstehen. Zudem hätte der Staat durch Steuereinnahmen und Einsparungen bis zu 2,6 Milliarden Euro mehr pro Jahr in der Kasse.

Millionen Konsumenten abgestempelt:

„Straftäter!“

Cannabiskonsumenten haben kein Unrechtsbewusstsein, weil sie niemand anderem schaden. Es handelt sich um ein opferloses Delikt, das lediglich darin besteht, lieber Hanf zu rauchen, anstatt Alkohol zu trinken. Cannabiskonsumenten sind ganz normale Leute „wie du und ich“, in der Regel sozial integriert, mit Beruf und Familie. Wie der Durchschnittsbürger haben sie noch nie irgend eine Straftat begangen abgesehen vom Hanf. Strafrecht ist das härteste Schwert, das ein Rechtsstaat hat, um gesellschaftsschädliches Fehlverhalten zu sanktionieren. Straftaten sind deshalb normalerweise ernsthafte Vergehen. Es geht nicht um Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder für Falschparken.

Wer nun als solcher „normaler und braver Bürger“ plötzlich ein Strafverfahren erlebt, wird sozial stigmatisiert. Nicht immer, aber manchmal geht so ein Verfahren einher mit einer aufsehenerregenden Hausdurchsuchung, Vernehmung durch einen unfreundlichen bewaffneten Polizeibeamten oder erkennungsdienstlicher Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken. Das bringt erheblichen Stress mit sich und kann psychische Folgen haben. Viele verlieren den positiven Bezug zur Polizei als „Helfer“ und fühlen sich eher bedroht als beschützt, wenn sie erneut mit der Polizei in Kontakt kommen. Auch das Verhältnis zu Politik, Staat und Demokratie wird gestört.

Das ist im letzten Jahr weit über 100.000 Cannabiskonsumenten in Deutschland passiert. Ebenso im Jahr davor, und davor. Millionen Konsumenten werden vom Staat mit Strafrecht bedroht. Mehr als die Hälfte der jungen Erwachsenen hat Cannabis zumindest ausprobiert. Nach aktueller Gesetzeslage gelten die meisten von ihnen somit als Straftäter.

Streckmittel, Pestizide, chemische Drogen
Gesundheitsrisiko Schwarzmarkt

Ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Alkoholprohibition in den USA (1920–1933) waren die Gesundheitsgefahren durch illegal gebrannten Schnaps, der viel giftiges Methanol enthielt. Ungefähr 10.000 Menschen sollen während dieser Zeit an Vergiftungen mit illegal beschafftem Alkohol gestorben sein.(12)Wikipedia – Prohibition in den Vereinigten Staaten

Nur ein kleiner Teil der Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland hat ein gesundheitliches Problem durch den Konsum von Cannabis an sich. Aber fast alle sind auf Ware vom Schwarzmarkt angewiesen, wenn sie nicht selbst anbauen. Und was man alles in Cannabis vom Schwarzmarkt findet, ist alarmierend!

Wegen unabsehbarer Gesundheitsgefahren wird dringend davon abgeraten, gestrecktes oder gepanschtes Cannabis zu konsumieren.

Ähnlich wie beim illegalen Alkohol während der US-Prohibition gelangen auch bei schlampigem, nicht staatlich kontrolliertem illegalem Anbau von Cannabis giftige Stoffe ins Endprodukt. Produktionsrückstände wie Pestizide(13)Der Westen – Marihuana extrem stark mit Pestiziden verseucht, 16.10.2013 oder Dünger können in hoher Dosierung vorhanden sein. Schimmelsporen(14)Blick – Der Bund warnt Kiffer: Pestizide und Schimmel im Cannabis!, 28.09.2018 und Fäkalkeime(15)Focus – Weil Schmuggler es im Darm tragen: Straßen-Cannabis oft mit Fäkalbakterien verseucht, 05.04.2019 sind ebenfalls nicht selten in der Schwarzmarktware zu finden.

Hinzu kommen diverse Streckmittel, die absichtlich ins Haschisch verpresst oder auf die Blüten aufgetragen werden, um das Gewicht und damit den Profit zu erhöhen. Es gibt speziell dazu hergestellte Mischungen, ehemals zum Beispiel „Brix“, in denen Flüssigkunststoff, Zucker und Hormone vorkommen. Zucker kommt auch einzeln als Streckmittel vor, ebenso wie Haarspray, Glas, Phosphor-Kalium-Dünger, Sand und Talkum. Pflanzliche Streckmittel wie Oregano gehören da noch zu den harmloseren Streckmitteln. Blei ist eher selten, aber lebensgefährlich. Im Dezember 2007 wurde im Leipziger Raum bei mehreren hundert jungen Cannabiskonsumenten eine Bleivergiftung diagnostiziert, einige kamen ins Krankenhaus.(16)Busse / Fiedler / Leichtle / Hentschel / Stummvoll – Bleiintoxikationen durch gestrecktes Marihuana in Leipzig, Deutsches Ärzteblatt 105(44), 2008

Dass das Rauchen oder Essen dieser Stoffe nicht gesund sein kann, liegt auf der Hand. Es gibt Berichte über Atemwegsschädigungen und diverse Vergiftungserscheinungen. Bei der Verbrennung einiger Streckmittel entstehen krebserregende Stoffe.(17)CheckiT! Drogeninfo und -beratung für junge Leute – Streckmittel in Marihuana

In letzter Zeit gibt es einen weiteren gefährlichen Trend: Nicht berauschende Nutzhanfblüten mit wenig THC werden mit billigen, aber extrem wirksamen chemischen Drogen aufgepeppt und als Marihuana verkauft.(18)BAS!S – Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V./legal-high-inhaltstoffe.de – Warnung: Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden, 13.02.2020 Diese Substanzen sind im Gegensatz zu natürlichen Cannabinoiden sehr gefährlich, es gibt jedes Jahr etliche Todesfälle.(19)watson.ch – Fake-Hanf: Tödliches Marihuana hat bereits 61 Menschen getötet, 19.08.2020 Dieses Fake-Marihuana ist für die Konsumenten nicht auf Anhieb zu erkennen.
Diese zusätzlichen Risiken für die Gesundheit der Konsumenten gäbe es auf einem regulierten Markt mit Cannabis-Fachgeschäften nicht. Im Gegensatz zu anderen Ländern(20)Der Spiegel – Gepanschter Alkohol in der Türkei: Der Stoff, der Rafael das Leben kostete, 04.04.2009 gibt es hierzulande schließlich auch keinen Methanol-Alkohol zu kaufen, da die deutsche Lebensmittelüberwachung gut funktioniert.
In letzter Zeit gibt es einen weiteren gefährlichen Trend: Nicht berauschende Nutzhanfblüten mit wenig THC werden mit billigen, aber extrem wirksamen chemischen Drogen aufgepeppt und als Marihuana verkauft((BAS!S – Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V./legal-high-inhaltstoffe.de – Warnung: Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden, 13.02.2020)). Diese Substanzen sind erheblich gefährlicher als die natürlichen Cannabinoide, es gibt jedes Jahr etliche Todesfälle((watson.ch – Fake-Hanf: Tödliches Marihuana hat bereits 61 Menschen getötet, 19.08.2020)). Dieses Fake-Marihuana ist für die Konsumenten nicht auf Anhieb zu erkennen.

Hinzu kommen diverse Streckmittel, die absichtlich ins Haschisch verpresst oder auf die Blüten aufgetragen werden, um das Gewicht und damit den Profit zu erhöhen. Es gibt speziell dazu hergestellte Mischungen, ehemals zum Beispiel “Brix”, in dem Flüssigkunststoff, Zucker und Hormone gefunden wurden. Zucker kommt auch einzeln als Streckmittel vor, ebenso wie Haarspray, Glas, Phosphor-Kalium-Dünger, Sand und Talkum. Pflanzliche Streckmittel wie Oregano gehören da noch zu den harmloseren Streckmitteln. Blei ist eher selten, aber lebensgefährlich. Im Dezember 2007 wurde im Leipziger Raum bei mehreren hundert jungen Cannabiskonsumenten eine Bleivergiftung diagnostiziert, einige kamen ins Krankenhaus.((Busse / Fiedler / Leichtle / Hentschel / Stummvoll – Bleiintoxikationen durch gestrecktes Marihuana in Leipzig, Deutsches Ärzteblatt 105(44), 2008))

Dass das Rauchen oder Essen dieser Stoffe nicht gesund sein kann, liegt auf der Hand. Es gibt Berichte über Atemwegsschädigungen und diverse Vergiftungserscheinungen. Bei der Verbrennung einiger Streckmittel entstehen krebserregende Stoffe.((CheckiT! Drogeninfo und -beratung für junge Leute – Streckmittel in Marihuana))

Ähnlich wie beim “Methanol-Effekt” gelangen auch bei schlampigem, nicht staatlich kontrolliertem illegalem Anbau von Hanf giftige Stoffe ins Endprodukt. Produktionsrückstände wie Pestizide((Der Westen – Marihuana extrem stark mit Pestiziden verseucht, 16.10.2013)) oder Dünger können in hoher Dosierung vorhanden sein. Schimmelsporen((Blick – Der Bund warnt Kiffer: Pestizide und Schimmel im Cannabis!, 28.09.2018)) und Fäkalkeime((Focus – Weil Schmuggler es im Darm tragen: Straßen-Cannabis oft mit Fäkalbakterien verseucht, 05.04.2019)) sind ebenfalls nicht selten in der Schwarzmarktware zu finden.

Diese zusätzlichen Risiken für die Gesundheit der Konsumenten gäbe es auf einem regulierten Markt mit Cannabis-Fachgeschäften nicht. Im Gegensatz zu anderen Ländern((Der Spiegel – Gepanschter Alkohol in der Türkei: Der Stoff, der Rafael das Leben kostete, 04.04.2009)) gibt es hier schließlich auch keinen Methanol-Alkohol zu kaufen, weil die deutsche Lebensmittelüberwachung gut funktioniert.

Quellen

Quellen
1 Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik 2019
2 Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik 2010
3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen Absatz 1 Nr.4
4 BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 09. März 1994
5 Deutscher Hanfverband – Bundesland-Vergleich der Richtlinien zur Anwendung des § 31a BtMG
6 Merkur – Bichler verurteilt: Sozialdienst wegen 0,3 Gramm Marihuana, 11.11.2019
7 Schwäbische Zeitung – Mit 0,63 Gramm Haschisch aufgegriffen und verurteilt, 05.04.2019
8 G. Skopp, L. Pötsch. „Cannabinoid concentrations in spot serum samples 24–48 hours after discontinuation of cannabis smoking“. Journal of Analytical Toxicology, Bd. 32, 2008
9 Betäubungsmittelgesetz §29a
10 Kreisbote – Mann baut für seine Mutter Cannabis an – Freiheitsstrafe auf Bewährung, 12.07.2018
11 Ruhr Nachrichten – Gegen Schmerzen: 52-jähriger Ex-Bergmann verteidigt den Anbau von Cannabis
12 Wikipedia – Prohibition in den Vereinigten Staaten
13 Der Westen – Marihuana extrem stark mit Pestiziden verseucht, 16.10.2013
14 Blick – Der Bund warnt Kiffer: Pestizide und Schimmel im Cannabis!, 28.09.2018
15 Focus – Weil Schmuggler es im Darm tragen: Straßen-Cannabis oft mit Fäkalbakterien verseucht, 05.04.2019
16 Busse / Fiedler / Leichtle / Hentschel / Stummvoll – Bleiintoxikationen durch gestrecktes Marihuana in Leipzig, Deutsches Ärzteblatt 105(44), 2008
17 CheckiT! Drogeninfo und -beratung für junge Leute – Streckmittel in Marihuana
18 BAS!S – Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V./legal-high-inhaltstoffe.de – Warnung: Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden, 13.02.2020
19 watson.ch – Fake-Hanf: Tödliches Marihuana hat bereits 61 Menschen getötet, 19.08.2020
20 Der Spiegel – Gepanschter Alkohol in der Türkei: Der Stoff, der Rafael das Leben kostete, 04.04.2009
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